Doch es gibt mittlerweile gute Alternativprodukte
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, …“
(Auszug aus Art. 141 der Bayerischen Verfassung)
Beseitigung von Resten Für die Beseitigung von Farb- und Lackresten gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In vielenGemeinden werden „Restedosen“ eingesammelt oder können bei bestimmten Sammelstellen abgegeben werden. Sofern diese Möglichkeit nicht besteht, sollten Reste von Lacken in den Dosen eingetrocknet werden. Dadurch entsteht ein dickschichtiger Lackfilm, der gefahrlos mit dem Hausmüll entsorgt werden kann.
Dispersionsfarben können mit Sägemehl eingedickt und abgebunden werden; eine Entsorgung über den Hausmüll ist dann möglich. Grundsätzlich gehören flüssige Lack-und Farbreste niemals in den Hausmüll.
Reste von Lösemitteln (Verdünnungen) dürfen auf keinen Fall ins Abwasser gegossen werden. Sie sollten bei Sondermüllsammlungen abgegeben werden. Auch wasserverdünnbare Farben und Lacke gehören nicht ins Abwasser.
Lackdosen und Farbeimer sind mit dem Grünen Punkt des Dualen Systems gekennzeichnet. Restentleerte Dosen und Eimer können also problemlos über die gelbe Tonne oder den gelben Sack entsorgt werden.
Blauer Engel